Man kann die Spannung förmlich spüren. Deutschland am Vorabend der Reformation, am Ende des 15. Jahrhunderts – das bedeutet eine Gesellschaft im Wandel. Weitreichende Veränderungen haben die Menschen gleichsam verunsichert wie inspiriert. Alte Weltbilder zerbrechen. Die Renaissance, wörtlich: die Wiedergeburt, beruft sich auf die Antike, distanziert sich von gut tausend Jahren Geschichte, die sie Mittelalter nennt, und läutet im wahrsten Sinne des Wortes eine neue Zeit ein: die Neuzeit. Die Bildungsbewegung des Humanismus, dessen berühmtester Vertreter Erasmus von Rotterdam ist, stellt den Menschen ins Zentrum wissenschaftlicher Betrachtung – auch das ist neu. Und Johannes Gensfleisch, besser bekannt als Johannes Gutenberg, macht eine geradezu revolutionäre Erfindung: den Druck mit beweglichen Lettern. Diese neue Technik wird künftig dazu führen, dass Schriftstücke innerhalb kurzer Zeit vervielfältigt und damit zahlreiche Menschen erreicht werden können. Dies wird auch das Gedankengut der Reformation schneller unter das Volk bringen, ebenso wie literarische Erzeugnisse oder politische Flugschriften – und auch die Bibel selbst.
Das Geschäft mit der Angst
Politische Auseinandersetzungen und neue geistige Strömungen haben dazu geführt, dass beide universellen Mächte des Abendlandes, Kaiser wie Papst, erhebliche Einbußen ihrer Autorität hinnehmen mussten. So vertritt die sogenannte „konziliare Idee“ die Vorstellung von einem allgemeinen – und anders als bisher – auch dem Papst übergeordneten Konzil, wichtig besonders in der Frage des abendländischen Schismas, jener Zeit im späten Mittelalter, als es zwei Päpste gibt, einen in Rom und einen in Avignon. Die Päpste selbst verstehen jedoch ihrerseits die Zeichen der Zeit für sich selbst zu nutzen, so in der Etablierung eines umfangreichen und sehr essenziellen Finanzwesens.
Eine der großen Einnahmequellen der Kurie stellt der Ablasshandel dar. Ablass, dies bedeutet keinesfalls den Freikauf von Sünden, sondern lediglich die Möglichkeit, sich zumeist durch eine Geldzahlung von den zeitlichen Sündenstrafen zu befreien. Und die Angst vor diesen Sündenstrafen ist immens, was wiederum bedeutet, dass der Ablasshandel floriert. Da ist vor allem das Fegefeuer, das den Menschen zu schaffen macht – sehr anschaulich dargestellt in den zeitgenössischen Bildern, die Szenerien der Qualen des Fegerfeuers schaurig in Szene setzen. Also lieber in einen Ablassbrief investieren oder vielleicht auch die eine oder andere Reliquie erwerben – auch hier boomt der Handel. Das Geschäft mit der Angst ist jedenfalls ein sehr einträgliches.
Auf der Suche nach dem gnädigen Gott
Ein Mann hat auch Angst, ein frommer Augustinermönch aus Eisleben, ein gelehrter Theologe namens Martin Luther, auf der verzweifelten Suche nach der Gnade Gottes. Der gute Wille allein reiche nicht aus, sagt sich dieser Mann, wo der Mensch doch immer wieder sündigt. Es ist der Römerbrief des Paulus (Röm 1,17), der diesen Luther zu einer neuen Erkenntnis bringt, sein Denken komplett umkrempelt: Nicht durch gute Werke vermag der Mensch vor Gott gerecht zu werden. Nein, es ist das Geschenk des Glaubens.
eine Erkenntnis will der Mann nicht für sich behalten. 95 Thesen verfasst er, die seine Kritik an den kirchlichen Praktiken, insbesondere an den Auswüchsen des Ablasshandels beinhalten – so an dem Petersablass, mit dessen Hilfe der Petersdom in Rom fertiggestellt werden soll. Er schickt sie an Geistliche und an Freunde. Und wie es die Überlieferung will, so soll er sie am 31. Oktober 1517 auch an die Türe der Wittenberger Schlosskirche genagelt haben. Dies ist allerdings umstritten.
Tatsache hingegen ist die ungeheure Reaktion, die auf die Thesen folgt, die – nicht zuletzt dank der neuen Druckkunst – in kurzer Zeit die Runde machen. Es dauert nicht lange, da wird auch schon der Verdacht der Ketzerei gegen Luther erhoben. Und schließlich ruft Luthers Lehre auch den Papst selbst auf den Plan. Friedrich der Weise, Kurfürst von Sachen, ist Martin Luthers Landesherr – und er beschützt ihn, kann aber natürlich nicht verhindern, dass Papst Leo X. schließlich Luther exkommuniziert: Über ihn und seine Anhänger wird der Kirchenbann verhängt.
Vor dem Wormser Reichstag
Das ruft auch die weltliche Obrigkeit, den Kaiser selbst, auf den Plan: Karl V. aus dem Hause Habsburg – von ihm wird gesagt, er herrsche über ein Reich, in dem die Sonne niemals untergeht, so groß sei es. Diese Herrschaft ist allerdings ein schwieriges Unterfangen und so richtig gelingen wird sie nicht. Karl V. jedenfalls lädt Luther vor den Wormser Reichstag, vor Kaiser und Stände, damit er Stellung bezieht hinsichtlich seiner umfangreichen Schriften, die weit mehr umfassen als die 95 Thesen. Der Kaiser hofft auf einen Widerruf des Widerspenstigen, aber jetzt schon ist man auf dem Reichstag geteilter Meinung. Nach einem Tag Bedenkzeit verweigert Luther am 18. April 1521 den Widerruf:
„Wenn ich nicht widerlegt werde durch Schriftstellen oder einleuchtende Vernunftgründe, denn ich glaube weder Papst noch Konzilien, da es feststeht, dass sie öfters geirrt und sich selbst widersprochen haben, so bin ich durch die von mir angeführten Schriftstellen und mein in Gottes Wort gefangenes Gewissen besiegt. Daher kann und will ich nichts widerrufen, weil wider das Gewissen etwas zu tun, weder sicher noch heilsam ist. Gott helfe mir. Amen.“
Die Versammlung wird aufgehoben, so ungeheuerlich ist die Wirkung seiner Worte. Und mutig sind sie, sehr mutig. Zwar ist Luther unter Zusage freien Geleits nach Worms gereist, aber gut hundert Jahre vor ihm ist der böhmische Reformator Jan Hus, dem Luther recht nahesteht, trotz der allerdings nicht schriftlichen Zusage freien Geleits verurteilt und verbrannt worden. Luther aber erhält sein Geleit, wie der Kaiser verkündet, und kann Worms sicher verlassen. Auf dem Rückweg „entführt“ Kurfürst Friedrich der Weise seinen Schützling und versteckt ihn als „Junker Jörg“ auf der Wartburg bei Eisenach.
Nach geltendem Recht hat dem Kirchenbann die Reichsacht zu folgen. Und so – ganz im Sinne des Kaisers – erklärt das Wormser Edikt vom 25. Mai 1521 Luther für vogelfrei. Friedrich der Weise kann das Edikt, das sich auch gegen die Anhänger Luthers richtet, getrost ignorieren, hat er doch vor seiner Abreise aus Worms dafür Sorge getragen, kein Exemplar zu erhalten. Hinter den Mauern der Wartburg kann sich Luther ganz auf seine Schriften konzentrieren und auf ein großes Projekt: die Übersetzung des Neuen Testaments ins Deutsche. Derweil wird Luther bereits von vielen Menschen für tot gehalten. Religiös motivierte Unruhen in Wittenberg veranlassen ihn, sich wieder öffentlich zu zeigen.
Der Glaubensstreit hat begonnen
Spätestens mit den Geschehnissen in Worms ist das lutherische Gedankengut Gegenstand der großen Politik geworden. Die Lehren des Reformators haben zahlreiche Anhänger gefunden. Die Einführung der Reformation in Territorien und Städten lässt nicht lange auf sich warten. Das erste deutsche Land, das eine evangelische Kirchenordnung erhält, ist das Ordensland Preußen. Neben dem sächsischen Kurfürsten kann auch bald Landgraf Philipp von Hessen für die Reformation gewonnen werden. Der Glaubensstreit in Deutschland ist zu einem zentralen Thema geworden, wovon die Reichstage der nächsten Jahrzehnte ein beredtes Zeugnis ablegen werden. So treten die Evangelischen 1526 in Speyer mit großen Hoffnungen an, zumal der Kaiser sich mit dem Papst entzweit hat und sich zudem gerade mit den Türken an den österreichischen Grenzen auseinandersetzen. Der Reichstag endet mit einem Teilerfolg für die neugläubigen Stände, mit einer relativen Freiheit bezüglich der Durchsetzung des Wormser Ediktes. Die endgültige Entscheidung wird jedoch auf ein Konzil verschoben. 1529, auf dem zweiten Speyer Reichstag, wird der Beschluss wieder rückgängig gemacht. Die neugläubigen Stände protestieren – und fortan gibt es auch eine neue Bezeichnung für sie: Protestanten.
Streit in den eigenen Reihen
Diese Protestanten sehen sich bald einem neuen Problem gegenüber: einer innerprotestantischen Auseinandersetzung zwischen Luther und seinen Anhängern und denen des Schweizer Reformators Huldrych Zwingli , die die Neugläubigen in zwei Lager spalten wird. Es ist der sogenannte Abendmahlsstreit, konkret geht es um die Einsetzungsworte „Das ist mein Leib“ (so die Lutheraner), die Zwingli als „Das bedeutet mein Leib“ verstanden haben will. Die Zwinglianer widersprechen damit der Realpräsenz Christi im Sakrament und sehen in der Abendmahlsfeier eher ein Erinnerungsmahl. Landgraf Philipp von Hessen, der ein evangelisches Bündnis anstrebt, bewegt die beiden Parteien zu einer Unterredung. Das Marburger Religionsgespräch endet jedoch mit einem Misserfolg.
Hoffnung gegenüber den Altgläubigen gibt es jedoch auf einem neuen Reichstag 1530 in Augsburg. Luthers Vertrauter Philipp Melanchthon, der den Reformator dort vertritt, legt mit der „Confessio Augustana“, dem Augsburger Bekenntnis, eine Schrift vor, die große Bedeutung erlangen wird. Die sie unterzeichnenden evangelischen Stände erklären, dass sie nicht von der Kirche abgefallen seien, mit der ihre Lehre weiterhin übereinstimme. Den unterschiedlichen Auffassungen lägen vielmehr Missbräuche zugrunde. Die Altgläubigen antworten allerdings mit einer scharfen Anklage, die von Karl V. abgemildert wird, der die Protestanten zur alten Kirche zurückführen will. Alle Verhandlungen scheitern.
Protestantisches Bündnis – Gefahr für den Kaiser
Die „Confessio Augustana“ jedoch erlangt große Bedeutung. Sie wird zur Grundlage der Verfassung eines in Schmalkalden, südwestlich des Thüringer Waldes, gegründeten evangelischen Bundes. An der Spitze: der sächsische Kurfürst und der Landgraf von Hessen. Dass das Bündnis auch noch Verbindungen nach Frankreich hält, macht es in den Augen des Kaisers umso gefährlicher. Luther selbst sieht dieses Bündnis durchaus kritisch, denn er lehnt ein Aufbegehren gegen die weltliche Obrigkeit grundsätzlich ab – anders als der radikale Thomas Müntzer . Luther lässt sich schließlich überzeugen, dass diese Obrigkeit nicht mehr vom Kaiser, sondern von den Fürsten verkörpert wird.
Karl V., der die evangelischen Stände zur Unterstützung gegen die Türkengefahr braucht, sucht nun den Weg der Verhandlung mit dem Schmalkaldischen Bund. Im Nürnberger Religionsfrieden wird die Stellung der Protestanten verbessert und ein Waffenstillstand geschlossen – und die weitere Entscheidung wiederum auf ein Konzil vertagt, das allerdings nicht zustande kommt. Dafür kann sich der Protestantismus in den folgenden Jahren konsolidieren. Religionsgespräche auf dem Reichstag zu Regensburg im Jahr 1541 scheitern allerdings wieder.
Ausgerechnet Landgraf Philipp von Hessen ist es dann aber, der Karl V. einen großen Trumpf in die Hand spielt: Er geht, obwohl er verheiratet ist, eine zweite Ehe mit einer Hofdame ein, mit der ein Verhältnis hat. Luther und Melanchthon stimmen widerwillig zu. Laut kaiserlicher Halsgerichtsordnung steht auf Bigamie allerdings die Todesstrafe. Und damit hat Karl den Landgrafen in der Hand. Er gewährt ihm Gnade gegen weitreichende Zugeständnisse Philipps.
Die Waffen sprechen
Dass der Kaiser dann auch noch den Plan des Kölner Erzbischofs Hermann von Wied vereiteln kann, das Erzbistum dem Protestantismus zuzuführen, festigt ihn in seiner Position. Es gelingt ihm, seine neugläubigen Gegner immer wieder hinzuhalten, bis er im Jahr 1546 den Krieg gegen sie eröffnet – dafür ist er sogar ein Bündnis mit dem Papst eingegangen. Und ihm kommt ein besonderer Umstand zu Hilfe: das Interesse des Herzogs Moritz von Sachsen an der Kurwürde seines Vetters Johann Friedrich von Sachsen, einem Nachkommen Friedrichs des Weisen. Neben gewissen Vorzügen wie die sächsische Kurwürde verpflichtet sich nun Herzog Moritz dem Kaiser zur Hilfeleistung. Und diese verhilft Karl V. zu einem militärischen Sieg über die Protestanten. Wie auch Landgraf Philipp von Hessen landet nun Johann Friedrich für die nächsten Jahre in niederländischer Gefangenschaft.
Kaiser Karl – mittlerweile wieder mit dem Papst entzweit – zwingt die Neugläubigen, das „Augsburger Interim“ anzunehmen. Dies bedeutet, von einigen Zugeständnissen abgesehen, im Wesentlichen die Wiederherstellung der katholischen Kirche in ganz Deutschland, wird allerdings in den protestantischen Territorien nicht überall durchgeführt.
Ausgerechnet Moritz von Sachsen, der neue Kurfürst, trägt dazu bei, das Blatt wieder zu wenden. Ihm gelingt ein Bündnis mit König Heinrich II. von Frankreich. Karl V., der die Gefahr zunächst nicht erkennt, rüstet in aller Eile ein Heer. Verhandlungen bringen Johann von Sachsen und Philipp von Hessen ihre Freiheit zurück und man vereinbart einen Waffenstillstand.
Ein teurer Frieden
Auf dem Augsburger Reichstag von 1555 schließen die Alt- und Neugläubigen einen Frieden. Beide Seiten sind vom Krieg ermüdet, sie verfügen nach wochenlangen Verhandlungen, dass künftig der Landesherr in seinem jeweiligen Territorium die Konfession zu bestimmen habe. Die berühmte lateinische Formel „cuius regio, eius religio“ stammt übrigens aus späterer Zeit, denn die Urkundensprache im 16. Jahrhundert ist Deutsch – und so ist auch der berühmte Augsburger Religionsfrieden abgefasst. Dieser Frieden fordert allerdings einen hohen Preis, denn er sanktioniert die konfessionelle Spaltung Deutschlands. Bis zu diesem Zeitpunkt haben beide Seiten versucht, die eine Kirche zu bewahren. Auch Luthers Ansinnen ist es nie gewesen, eine neue Konfession zu begründen. Der berühmte Reformator ist zum Zeitpunkt des Religionsfriedens schon gestorben – im Jahr 1546. Auch Luthers großer Gegenspieler Karl V. ist, ebenso wie der Papst, mit den Bestimmungen nicht einverstanden. Der Kaiser hat jedoch schon im Vorfeld resigniert, im nächsten Jahr wird er das Kaisertum an seinen Bruder Ferdinand übergeben.
Der Augsburger Religionsfrieden beschert Deutschland neben einigen regionalen Auseinandersetzungen wie dem „Kölnischen Krieg“ von 1583, bei dem der zum Protestantismus übergetretene Kölner Erzbischof Gebhard Truchsess von Waldburg vergeblich versucht, das Erzbistum zu säkularisieren, eine lange Zeit des relativen Friedens. Zum anderen aber ist der Augsburger Religionsfrieden ein Kompromiss, der viele Fragen offenlässt, oftmals formelhaft bleibt und einen sehr großen Interpretationsspielraum lässt. So trägt dieser Frieden schon manchen Funken für neue Auseinandersetzungen in sich.
Die im Augsburger Religionsfrieden enthaltene Problematik wird im nächsten Jahrhundert mitverantwortlich sein für den längsten Krieg, den Deutschland je erlebt hat, einen Krieg, der wenngleich auf deutschem Boden ausgetragen, nicht nur ein deutscher Krieg ist, weil verschiedene europäische Mächte daran beteiligt sind. Der Dreißigjährige Krieg von 1618 bis 1648 wird nicht zuletzt aufgrund konfessioneller Streitigkeiten unsägliches Leid verursachen. Erst der Westfälischen Frieden am Ende dieses Krieges wird rechtlich mehr Klarheit schaffen und Streitfälle schlichten, die teils bis auf den Augsburger Religionsfrieden zurückgehen. Und er wird die drei großen Konfessionen – Katholiken, Lutheraner und Reformierte (Calvinisten) – als gleichberechtigt nebeneinanderstellen.
Text: Sabina Schult